Gemeinsam die
E-Rechnung einführen

Das sollten Sie beachten

Ab 1. Januar 2025

E-Rechnung

Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 dazu, Rechnungen in
elektronischer Form (die sogenannte E-Rechnung) zu empfangen. Mit dieser Maßnahme soll
insbesondere der Umsatzsteuerbetrug bekämpft werden.

Damit ist klar: Die E-Rechnung kommt. Bisher empfangene Dateien im pdf-, Word- oder Excel Format sind keine E-Rechnungen im Sinne dieser Vorschrift.

Die Umsetzung dieser weiteren gesetzlichen Änderung bedeutet zunächst für Sie einen Mehraufwand, der in Ihren Tagesablauf integriert werden muss. Hierbei gilt es rechtzeitig passende Software-Lösungen und Prozesse für Ihr Unternehmen zu finden und einzurichten.

Wir möchten mit Ihnen die Zeit nutzen, um Sie auf diesem Weg zu unterstützen und die
Anforderungen gemeinsam umzusetzen.

Die Vorteile der E-Rechnung lassen sich kurz wie folgt darstellen:
– Effiziente Workflows, d. h. medienbruchfreie Verarbeitung digitaler Rechnungsbelege vom
Empfang, Prüfung, Freigabe bis hin zur Verarbeitung in der Finanzbuchführung
– Fehleranfällige und manuelle Dateneingaben entfallen und führen zu einer Zeitersparnis.
– Entfall von Kosten für Papier, Druck, Kuverts, Porto und Ordner zur Aufbewahrung.
– Die E-Rechnungen liegen in einer Cloud, weshalb alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
schnell zugreifen können und direkt auskunftsfähig sind.
– Durch eine schnellere Bearbeitung wird die Skontoabzugsfähigkeit verbessert und sorgt
durch eine beschleunigte Zustellung beim Empfänger für einen schnelleren
Zahlungseingang sowie einer sinkende Mahnquote.

Um Sie bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben besser beraten zu können, teilen Sie uns bitte mit, welche Software zur Rechnungsschreibung derzeit bei Ihnen eingesetzt wird. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Wir betreuen kleine und mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen und Rechtsformen, Selbstständige und Privatkunden.

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